AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Anbieter

Adriagel GmbH
Glashüttenweg 4
65549 Limburg an der Lahn
Phone: +49 (0) 64 31 - 21 989 51
Fax: +49 (0) 0 64 31 - 21 989 41
E-Mail: info@adriagel24.de
- im Folgenden „Adriagel GmbH" genannt -


§ 1 Allgemeines/Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Adriagel GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Adriagel GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten - soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 ist - auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Adriagel GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Adriagel GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss

(1) Allgemeines

Alle Angebote von der Adriagel GmbH stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.

(2) Technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen und Zustandekommen des Kaufvertrages

a) Bestellung über den Online-Shop

Für eine Bestellung eines oder mehrerer Artikel über den Online-Shop, müssen die Artikel zunächst durch einen Mausklick auf den "Warenkorb"-Link oder Button zur Bestellung vorgemerkt werden. Im „Warenkorb“ (der jederzeit über einen Link im Shop-Angebot erreicht werden kann) wird der Kunde dann durch den Bestellvorgang geführt, indem jeder Schritt erläutert und die erforderlichen Angaben abgefragt werden. Der Bestellvorgang ist abgeschlossen, wenn der Kunde abschließend auf „zahlungspflichtig bestellen“ klickt. Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches die Adriagel GmbH innerhalb von zwei Werktagen annehmen kann.

Die Annahme des Angebots durch die Adriagel GmbH erfolgt - nach Übersendung einer Bestellbestätigung - durch gesonderte Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware. Mit der Annahme durch die Adriagel GmbH ist der Kaufvertrag geschlossen. Abweichend vom Vorstehenden kommt der Vertrag bereits vor der Übersendung der Auftragsbestätigung zustande, wenn entweder die Bestellbestätigung eine Zahlungsaufforderung beinhaltet oder wenn während oder unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs der Bezahlvorgang eingeleitet und abgeschlossen wird.

b) Bestellung per Telefon, Mail, Fax oder Brief

Sofern im Onlineshop ausdrücklich angeboten, erfolgt der Vertragsschluss bei Bestellung durch den Kunden per Telefon, Mail, Fax oder Brief wie folgt: Der Kunde erklärt mündlich oder schriftlich seine verbindliche Absicht, genau benannte Artikel des Angebots im Online-Shop kaufen zu wollen. Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches die Adriagel GmbH innerhalb von fünf Tagen nach Zugang annehmen kann. Die Annahme des Angebots durch die Adriagel GmbH erfolgt durch Übersendung der Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Ware. Damit ist der Kaufvertrag geschlossen.

(3) Speicherung und Zugang zum Vertragstext

Die Adriagel GmbH speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die Vertragsbedingungen per E-Mail zu. Damit verschafft die Adriagel GmbH dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Ein Zugang zu den bei der Adriagel GmbH gespeicherten Vertragstexten ist - mit Ausnahme der frei zugänglichen AGB - nur registrierten Kunden über das Kundenkonto möglich.

(4) Erkennen und Berichtigung von Eingabefehlern

Zur Erkennung und Verhinderung von Eingabefehlern während des Bestellvorgangs bekommt der Kunde vor der wirksamen Bestellung eine Übersichtsseite zur Kontrolle angezeigt, mit deren Hilfe er alle Einzelheiten der Bestellung kontrollieren und in den Eingabefeldern selbst oder unter Verwendung des „Zurück“-Buttons des Internetbrowsers die eingegebenen Daten berichtigen kann.

(5) Zur Verfügung stehende Sprachen

Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, zuzüglich berechnet und dem Kunden rechtzeitig angezeigt. Für den Fall der Bestellung aus dem Ausland, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Bank oder Ihr Land der Adriagel GmbH nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. (Einfuhr-)Zölle oder Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die über die Adriagel GmbH abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.

(2) Die Adriagel GmbH akzeptiert alle auf der Internetseite angegebenen Zahlungsarten. Die Adriagel GmbH stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm in Textform spätestens mit Warenlieferung übersandt wird.

Der Gesamtkaufpreis der bestellten Ware ist je nach gewählter Zahlungsart zahlbar.

(4) Gegenüber Unternehmern ist die Adriagel GmbH berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

§ 4 Verpackungs- und Versandkosten, Gefahrübergang

Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, dem Besteller rechtzeitig vor Auslösen des Bestellvorganges bekannt gegeben. Die Versandkosten betragen 7% und die Verpackungskosten betragen 3% des Nettowarenwertes.

Regelungen gegenüber Unternehmern

(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Adriagel GmbH noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Adriagel GmbH versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen der Adriagel GmbH.

(3) Der Kunde trägt die Lagerkosten nach Gefahrübergang. Bei Lagerung durch die Adriagel GmbH betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

(4) Die Sendung wird von der Adriagel GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

§ 5 Lieferung und Lieferzeiten

Regelungen gegenüber Verbrauchern

(1) Die Lieferung von Waren an den Kunden erfolgt durch Drittanbieter (Lieferdienste). Bei Versand per Spedition wird als Erfüllungsort "Lieferung frei Bordsteinkante" vereinbart, d.h. die Lieferung erfolgt bis vor Ihre Haustüre, ebenerdig, ohne Stufe.

(2) Die Lieferzeiten sind entweder der Produktbeschreibung oder den gesondert abrufbaren Angaben zum Versand im Shop zu entnehmen.

(3) Teillieferungen sind möglich, wenn der Kunde

a) in unserer Widerrufsbelehrung auf diese Möglichkeit und die sich daraus ergebenden Folgen für das Widerrufsrecht hingewiesen wurde und

b) nicht erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn

  • die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
  • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
  • dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche

Kosten entstehen oder der Verkäufer sich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt.

(4) Die Kosten für Transport und Verpackung werden, soweit solche erhoben werden, bei Teillieferungen nur einmal berechnet.

Regelungen gegenüber Unternehmern

(1) Lieferungen erfolgen ab 65549 Limburg an der Lahn.

(2) Von der Adriagel GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) Die Adriagel GmbH kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden –vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der Adriagel GmbH gegenüber nicht nachkommt.

(4) Die Adriagel GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Adriagel GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Adriagel GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Adriagel GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Adriagel GmbH vom Vertrag zurücktreten.

§ 6 Erfüllungsort und Abnahme, sofern der Kunde Unternehmer ist

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 65549 Limburg an der Lahn soweit nichts anderes bestimmt ist.

Schuldet die Adriagel GmbH auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

(2) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

a) die Lieferung und, sofern die Adriagel GmbH auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,

b) Die Adriagel GmbH dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Regelung mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,

c) seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind, und

d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der Adriagel GmbH angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

§ 7 Gewährleistung

Gewährleistungsregelungen gegenüber Verbrauchern

(1) Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(2) Sollte im Angebot eine Garantie angegeben werden, so bleibt die gesetzliche Mängelhaftung hiervon unberührt.

Gewährleistungsregelungen gegenüber Unternehmern

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn die Adriagel GmbH nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Schriftform zugegangen ist. Auf Verlangen von der Adriagel GmbH ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an die Adriagel GmbH zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Adriagel GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Adriagel GmbH nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die Adriagel GmbH aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die Adriagel GmbH nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Adriagel GmbH bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen die Adriagel GmbH gehemmt.

(5) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

(6) Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens durch die Adriagel GmbH werden durch vorstehende Gewährleistungsregelungen nicht eingeschränkt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von der Adriagel GmbH“

Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern

(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von der Adriagel GmbH gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).

(2) Die von der Adriagel GmbH an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von der Adriagel GmbH. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die Adriagel GmbH.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von der Adriagel GmbH als Hersteller erfolgt und der Adriagel GmbH unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei der Adriagel GmbH eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an die Adriagel GmbH. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt die Adriagel GmbH, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von der Adriagel GmbH an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an die Adriagel GmbH ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zB. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die Adriagel GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die Adriagel GmbH abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von der Adriagel GmbH einzuziehen. Die Adriagel GmbH darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von der Adriagel GmbH hinweisen und die Adriagel GmbH hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, die Adriagel GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde der Adriagel GmbH.

(8) Die Adriagel GmbH wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

(9) Tritt die Adriagel GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 9 Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, Streitbeilegungsverfahren

Das Verfahren von der Adriagel GmbH zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollte der Kunde demnach Beschwerden vorbringen wollen, kann er dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und Adressen/Nummern schriftlich oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Adriagel GmbH weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 10 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und mithin als Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt.

Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
  • zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
  • zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
  • bei Verbrauchern, soweit die Bestellung aus einem und die Sendung in ein Land erfolgt, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen

  • zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
  • zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.

(2) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, dass dem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.